Dieselpartikelfilter
Was ist ein
Dieselpartikelfilter?
Bei einem Wandstromfilter, auch geschlossenes System genannt
wird das mit den Rußpartikeln versetzte Abgas bei der Durchdringung einer
porösen Filterwand gefiltert.
Die Partikel bleiben dabei bei Oberflächenfiltern
hauptsächlich an der Oberfläche der Filterwand hängen oder verbleiben mittels
Tiefenfiltration im Inneren der Filterwand. Größere Partikel können die
Filterwand nicht passieren und lagern sich so auf Ihrer Oberfläche an. Auf
diese Weise können sich bis zum Zeitpunkt der Regeneration bis zu 200µm dicke
Schichten an der Kanaloberfläche bilden. Der physikalisch wirksame Mechanismus
zum Anhaften der Partikel an der porösen Filterwand beruht auf der Adhäsion.
Die Bewegung der Partikel zur Filterwand kommt hauptsächlich durch den
Mechanismus der Diffusion zu Stande und ist durch die Strömung des Abgases
durch den Filter überlagert.
Auch bei Oberflächenfiltern findet zu Beginn eine
Tiefenfiltration statt. Mit Belegung der inneren Filterflächen erfolgt das
Ablagern der Partikel auf der Oberfläche. Es bildet sich mit den so genannten
Filterkuchen eine Partikelschicht. Bei Tiefenfiltern lagern sich die Partikel
nur in der inneren Filterstruktur ab. Die Filterwände selbst können aus
unterschiedlichen porösen Werkstoffen bestehen, die meist aus Fasern oder
Pulver aufgebaut sind. Die Fasern oder das Pulver selbst bestehen aus Keramiken
oder aus Metallen. Klassische Keramiken sind Mullit, Cordierit, Siliziumcarbid
(SiC) und Aluminiumtitanat. Teilweise werden in neueren Entwicklungen auch
unterschiedliche Werkstoffe kombiniert.
Durch die Ablagerung der Partikel an der Oberfläche bzw. im
Inneren der Filterwand steigt der durch den Abgasvolumenstrom erzeugte
Differenzdruck über den Filter an. Bei Erreichen eines Schwellwertes, wenn also
eine bestimmte Rußmasse eingelagert ist, wird die Regeneration des Filters
eingeleitet. Die Regeneration des Filters erfolgt durch Verbrennung der
eingelagerten Partikel. Die Regeneration wird notwendig, wenn durch die Partikelbeladung
ein zu hoher Abgasgegendruck den Abgasausstoß zu stark behindert. Eine einfach
zu erfassende Messgröße, die es erlaubt, die Höhe der Beladung des Filters zu
erkennen, ist der Differenzdruck über den Filter. Da dieser Differenzdruck in
Abhängigkeit von Motordrehzahl, Lastzustand und Beladungsmenge variiert, müssen
diese Parameter in einem Kennfeld erfasst sein. Die Überwachung des
Differenzdrucks sowie die Einleitung und die Steuerung der Regeneration werden
durch die Motorsteuerung des Dieselmotors durchgeführt. Die Regeneration findet
abhängig von Fahrprofil im Zyklus von mehreren hundert Kilometern statt. Unter
günstigen Umständen (Autobahnbetrieb) wird bei Abgastemperaturen im Bereich der
Abbrenntemperatur der Russpartikel eine vom Motorsteuergerät eingeleitete
Regeneration erst nach deutlich höheren Laufleistungen notwendig oder sogar gar
nicht. Unter ungünstigen Umständen (Kurzstreckenverkehr) kann es zu Problemen
mit der Beladung des Filters und dem Erreichen der Regenerationstemperatur
kommen. Je nach Fahrzeugtyp wird dies dem Fahrer angezeigt. Von der
Regeneration merkt der Fahrer nichts, die Motorleistung wird davon nicht
beeinträchtigt. Im Filter wird der Dieselruß bei der Regeneration in CO2
umgewandelt.
Wie bei jeder chemischen Reaktion wird zur Verbrennung der
angesammelten Partikel eine bestimmte Temperatur benötigt. Da Ruß eine
Modifikation des Kohlenstoffs darstellt, handelt es sich bei der Regeneration
um eine exotherme Oxidation, was unter günstigen Umständen nach dem Zünden des
Rußes ein selbstständiges weiteres Abbrennen ermöglichen kann. Die notwendige
Abgastemperatur für eine Regeneration liegt bei mindestens 500-600 °C.
Mit Hilfe von Additivzusätzen kann die notwendige Freibrenntemperatur
gesenkt werden.
Das Additiv wird in einem separaten Tank im Fahrzeug
mitgeführt, dieser muss je nach Fahrzeugart und System in regelmäßigen
Abständen wieder befüllt werden.
Bei den in Pkw üblichen Systemen wird das Additiv beim
Tankvorgang automatisch dem Dieselkraftstoff in einem definierten Verhältnis
mit Hilfe einer Pumpe beigemischt. Eine deutlich sicherere Methode ist der
Einbau einer Dosieranlage zum Beispiel mittels Dosierpumpe, die das
Mischungsverhältnis auf den Dieselverbrauch des Fahrzeugs abgestimmt beimischt.
Dadurch wird immer die Menge Additiv dem Diesel zugemischt, die für eine
erfolgreiche Regeneration notwendig ist. Die Ascheeinlagerung in den Filter
wird durch diese Technik reduziert und die Wartungsintervalle werden
verlängert. Trotzdem fällt bei additivgestützten Systemen mehr Asche an als bei
Systemen, die ohne Additiv auskommen.
Quelle: Wikipedia
Partikelminderungsstufen:
Durch die Einführung der sogenannten
Feinstaubverordnung wird die Kennzeichnung von Kraftfahrzeugen nach der Höhe
ihrer Partikelemission bundesweit einheitlich geregelt. Hiernach können
Diesel-PKW durch Nachrüstung mit Partikelfiltern bestimmte Grenzwerte
erreichen, die zu einer Einstufung in eine Partikelminderungsstufe führen und
als Kriterium für Plakettenvergabe (grün, gelb oder rot) in Deutschland gelten.
Die Grenzwerte PM1 bis PM3 werden durch die so genannten offenen
Partikelfiltersysteme erreicht, die den Partikelmassenausstoß bei weitem nicht
bis auf das Niveau von 0,001 g/km wie bei geschlossenen Partikelfiltersystemen
senken.
Die Partikelminderungsstufen:
Stufe PM1 ist für die Nachrüstung von Euro-1- und Euro-2-Diesel-Pkw vorgesehen -
derzeit ist hierzu aber noch nichts lieferbar. Diese Fahrzeuge halten nach geltendem
Recht lediglich einen Grenzwert für die Partikelmasse von 0,18 g/km bzw. 0,08
g/km ein. Durch Nachrüstung eines Rußfilters muss der für Euro-3-Diesel-Pkw
geltende Grenzwert von 0,05 g/km erreicht werden, wenn man eine steuerliche
Förderung erlangen will.
Stufe PM2 ist für die Nachrüstung von Euro-3-Diesel-Pkw vorgesehen. Hier gilt ein
Grenzwert von 0,05 g/km. Bei Nachrüstung eines Rußfilters muss für eine
steuerliche Förderung der für Euro-4-Diesel-Pkw geltende Grenzwert von 0,025
g/km erreicht werden.
Stufe PM3 ist auf die Nachrüstung von ab Werk nicht vorbereiteten Euro-4-Diesel-Pkw
abgestellt. Sie halten nach geltendem Recht lediglich einen Grenzwert von
0,025 g/km ein. Bei Nachrüstung eines Rußfilters muss der halbierte
Euro-4-Grenzwert von 0,0125 g/km erreicht werden, will man in den Genuss der
Steuerförderung kommen.
Stufe PM4 greift auf den von der Europäischen Kommission für die steuerliche
Förderung von Neufahrzeugen vorgegebenen PM-Grenzwert von 0,005 g/km zurück. Diese
Stufe wurde für die Nachrüstung von im Verkehr befindlichen Euro-4-Diesel-Pkw
geschaffen, die bereits ab Werk entsprechend vorgerüstet sind, aber wegen
fehlender Produktionskapazitäten nicht bereits mit so genannten „geregelten
Rußfiltern" ausgerüstet werden konnten, die eine Minderungsrate von mehr als 90
Prozent erreichen.
Stufe PM5 gilt für Euro-3- und Euro-4-Diesel-Pkw, die ab dem Tage, an
dem sie erstmals für den Verkehr zugelassen wurden/werden, anstelle eines
PM-Grenzwertes von 0,050 bzw. 0,025 g/km den von der Europäische Kommission für
eine steuerliche Förderung von Neufahrzeugen vorgegebenen PM-Grenzwert von
0,005 g/km einhalten.
Stufe PMK 01 und PMK 0: für Diesel Lkw Mit Euro
I-Abgasnorm. Durch die Nachrüstung eines Partikelfilters müssen die Fahrzeuge
den für Euro II-Diesel-Lkw geltenden Partikelmassegrenzwert einhalten. Einige
Fahrzeuge mit PMK 01 erreichen auch den Partikelmassegrenzwert der Euro
III_Abgasnorm für Diesel Lkw.
Stufe PMK 1: für Diesel-Lkw mit Euro I- und Euro
II-Abgasnorm. Durch die Nachrüstung eines Partikelfilters müssen die Fahrzeuge
den für Euro III-Diesel-Lkw geltenden Partikelmasse-Grenzwert einhalten.
Stufe PMK 2: für Diesel-Lkw mit Euro I-, Euro II- und
Euro III-Abgasnorm. Durch Nachrüstung eines Partikelfilters müssen die
Fahrzeuge den für Euro IV-Diesel-Lkw geltenden Partikelmassegrenzwert
einhalten.
Stufe PMK 3 und PMK 4: für die Nachrüstung leichter Lkw. Die
Emissionskriterien entsprechen den Partikelminderungsstufen PM 3 bzw. PM 4 für
Pkw.
Quelle: GTÜ