Auflastung


Was versteht man unter Fahrzeugauflastung?


  Unter einer Fahrzeugauflastung versteht man die Erhöhung des vom Hersteller serienmäßig eingetragenen zulässigen Gesamtgewichts eines Fahrzeuges. Gleich ob PKW oder Nutzfahrzeug.   
Hier gibt es jedoch verschiedene Varianten. Je nach Hersteller und Modell können wir auf 2.805 kg zulässiges Gesamtgewicht ohne technische Änderung und unter Berücksichtigung der Reifentraglast auflasten. Bei Manchen Modellen ist auch eine Umrüstung der Hinterachsfedern (Spiralfedern, Blattfedern) erforderlich.   
Bei der Nutzlasterhöhung diverser Modelle kann in Verbindung mit einer Luftfederung und Felgen auf ein zulässiges Gesamtgewicht von 3.500 kg aufgelastet werden. Und somit eine Zuladung von mehr als 1.000 kg erzielt werden.   Auch bei verschiedenen Lieferwagen wie z. B. VW T5, Crafter usw. ist eine Erhöhung auf Summe der Achslasten möglich.   Sollten Sie in Besitz eines Lieferwagens mit einem zulässigen Gesamtgewichts von 2.600 kg, (einer Vorderachslast von 1.450 kg und Hinterachslast 1.600 kg) sein, so können wir das zulässige Gesamtgewicht auf 3.050 kg - und dadurch eine Mehr-Zuladung von 450 kg realisieren.   
Durch die Erhöhung des zulässigen Gesamtgewichts des Fahrzeuges (über 2.500 kg verändert sich die Schadstoffnorm) und kann durch die Nachrüstung mit einem Dieselpartikelfilter zur Erlangung der grünen Feinstaubplakette kommen.   Alle nötigen Voraussetzungen und Möglichkeiten zur Auflastung auf Ihr Fahrzeug bezogen, finden Sie in unserer Produktbeschreibung zum jeweiligen Fahrzeug bei uns im Onlineshop.  

Vorteile

Neben des erhöhten zulässigen Gesamtgewichtes und dem damit gesteigerten Nutzen durch höhere Zuladungskapazitäten, kann bei manchen Fahrzeugen dadurch auch eine andere Schlüsselnummer zugeteilt werden. Dies ermöglicht Ihnen eine verbesserte Einstufung in der Schadstoffklasse und somit einen steuerlichen Vorteil und zum anderen eine Partikelminderungsstufe zur Erlangung der grünen Feinstaubplakette.    Bei Fahrzeugen mit Emissions-Schlüssel-Nr: 25, 26 und einem zulässigen Gesamtgewicht von kleiner 2.500 kg haben, erhalten mit einer Dieselpartikelfilter-Nachrüstung die gelbe Feinstaubplakette. Uns ist es möglich, das zulässige Gesamtgewicht bei diversen Fahrzeugen auf über 2.500 kg. zu erhöhen, was zur Folge hat, dass die Emissions-Schlüssel-Nr.: auf 27 geändert wird und somit in Verbindung mit einem Dieselpartikelfilter die grüne Feinstaubplakette erteilt werden kann.

 

Fallbeispiel

Sie besitzen ein Fahrzeug der Klasse VW Sharan, Ford Galaxy, Seat Alhambra, mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 2.420 kg und einer Schadstoff-Emissions-Schlüsselnummer 25 & 26, so kann durch eine Auflastung auf mehr als 2.500 kg die Emissions-Schlüsselnummer 27 erteilt und in Verbindung mit einem Dieselpartikelfilter die grüne Feinstaubplakette zugeteilt werden.