Anhängelasterhöhung

Beschreibung

Unter einer Anhängelasterhöhung versteht man die Erhöhung der vom Hersteller serienmäßig eingetragenen zulässigen Anhängelast eines Fahrzeuges. Die Erhöhung diverser Modelle funktioniert auf das max. zulässige Gesamtgewicht. Anders jedoch bei M1G-Fahrzeugen. Hier ist das 1,5 fache des zulässigen Gesamtgewichts möglich, jedoch nicht mehr als 3.500 kg, da in Europa einheitlich geregelt ist, dass bis 3,5 to. zulässiges Gesamtgewicht eine Auflaufbremse beim Anhänger Vorschrift ist. Alle Fahrzeuge mit einer Anhängelast von über 3.500 kg benötigen eine durchgehende Bremsanlage.   Des weiteren muss auch das Zuggesamtgewicht (= Fahrzeug + Anhänger) berücksichtigt und erhöht werden. Bei manchen Fahrzeugen ist das zulässige Gesamtgewicht und Anhänger nicht gleich Zuggesamtgewicht, sondern etwas reduziert, daher muss bei der Beladung von Anhänger und Zugfahrzeug die Zuladung berücksichtigt werden, um das Zuggesamtgewicht nicht zu überschreiten. Detaillierte Angaben zu Ihrem Fahrzeug finden Sie in unserem Onlineshop.   Bei verschiedenen Modellen können Wechselgarnituren verbaut werden. Das Wechselsystem ermöglich das ziehen eines Anhängers für Maul- oder Kugelkopfkupplung.   Die serienmäßige Stützlast bleibt unverändert und wird hierbei nicht erhöht.   Die Anhängelasterhöhungen sind bis zu einer Steigung von max. 8%.   Der D-Wert der vorhandenen Kupplung am Fahrzeug muss ausreichend sein. (D-Wert Rechner unten) Ansonsten muss diese gegen eine geeignete ausgetauscht werden. Bei einigen Modellen ist eine speziell konstruierte Kupplung nötig, da die serienmäßigen Anängerkupplungen oft nicht ausreichend sind.   

EG-Klassen   

Die Europäische Gemeinschaft hat 1970 eine Definition der Fahrzeugklassen erstellt, wodurch Gruppen von Fahrzeugen EG-weit einheitlich eingeordnet werden können. Grundlage ist die EG-Richtlinie 70/156/EWG. Die EG-Vorschriften über Fahrzeuge beziehen sich auf diese EG-Fahrzeugklassen. So wird beispielsweise die dritte Bremsleuchte für die Fahrzeugklasse M1 vorgeschrieben und für sonstige EG-Fahrzeugklassen für zulässig erklärt. Auch Abgasvorschriften unterscheiden sich nach diesen Fahrzeugklassen.   Um welche Klasse es sich bei Ihrem Fahrzeug handelt, entnehmen Sie Ihrem Fahrzeugschein unter dem Punkt „J" in der zweiten Zeile.   


Bei der Anhängelasterhöhung werden folgende Fahrzeugklassen unterschieden: 

Klasse M1: Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz (umgangssprachlich PKW und Wohnmobile). Diese Fahrzeuge dürfen max. das 1,0-fache vom zulässigen Gesamtgewicht ziehen. Diese Angabe finden Sie in Ihrem Fahrzeugschein im Punkt „F.1 + F.2" 

Klasse M1G: Geländegängige Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz (umgangssprachlich Geländewagen). Diese Fahrzeuge dürfen das 1,5-fache vom zulässigen Gesamtgewicht ziehen. 

Klasse N1: Fahrzeuge zur Güterbeförderung mit mindestens vier Rädern (umgangssprachlich LKW, Lieferwagen) mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 Tonnen. Diese Fahrzeuge dürfen max. das 1,0-fache vom zulässigen Gesamtgewicht ziehen. 
Quelle: Wikipedia 


D-Wert

Desweiteren ist hierfür der D-Wert der Anhängerkupplung von wichtiger Bedeutung! 
Die Dauerfestigkeit gegen Krafteinwirkungen durch den Fahrbetrieb zwischen dem Zugfahrzeug und dem Anhänger an der zwischengeschalteten Anhängerkupplungskonstruktion wird als D-Wert bezeichnet und in Kilonewton (kN) angegeben. Der Wert ist gemäß dem Typenschild zu entnehmen. Dieser Wert einer gegebenen Anhängerkupplung ist zusammen mit der Masse des Zugfahrzeuges als auch einer möglicherweise in den Zulassungspapieren oder auf dem Typenschild angegebenen Gespann-Gesamtmasse die Berechnungsgrundlage für die zulässige Anhängelast. Der D-Wert wird einmalig auf Basis einer geeigneten Konstruktion bestimmt als auch geprüft und bleibt damit unveränderlich. Mit Einführung des D-Wertes entfällt auf dem Typenschild der Anhängerkupplung die bis dahin übliche Angabe der Anhängelast (GA) und der zulässigen Gesamtmasse (GF). Damit wird nur der D-Wert und die zulässige Stützlast angegeben. Das Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs und die Anhängelast sind veränderliche Werte, wobei zu beachten ist, dass die Chassishersteller und deren Peripherie das Gesamtgewicht eines Zuges begrenzen.